AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von
KanzleiBlogs - Tjark Bauer
Am Mühlenhof 7 50321 Brühl
1. GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden bezeichnet als AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen KanzleiBlogs - Tjark Bauer (im Folgenden bezeichnet als KanzleiBlogs bzw. die Agentur) und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die AGB der Agentur gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn im Einzelfall nicht noch einmal ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Aufträge vorbehaltlos ausführt. Auch dann werden die allgemeinen Bedingungen des Kunden nicht Vertragsbestandteil. Die AGB der Agentur gelten für alle Bestellungen, egal ob im elektronischen Geschäftsverkehr, schriftlich, per Telefon oder auf sonstige Weise. Ergänzend, sofern diese AGB nichts Abweichendes regeln, gelten darüber hinaus die Bestimmungen des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils zum Liefer- oder Leistungszeitpunkt aktuellen Fassung.
2. ABSCHLUSS EINES VERTRAGES
Die Agentur bietet professionelle Lösungen für Werbemaßnahmen. Sämtliche Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Sie haben – sofern nicht abweichend – eine Gültigkeit von 30 Tagen. Grundlage für den Vertragsabschluss bildet das jeweilige Angebot der Agentur, in welchem Geltungsbereich und Umfang des Auftrags in einer detaillierten Leistungsbeschreibung definiert werden.
Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, Aufträge des Kunden konkludent und/oder mündlich anzunehmen. Durch Änderungen und/oder Ergänzung entstehende Mehrkosten sind - soweit sie vom Kunden initiiert werden - vom Kunden gesondert zu vergüten.
Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch die Agentur, nicht hingegen ein bestimmter, durch den Kunden erhoffter Erfolg. Die Agentur ist berechtigt, sich zur Durchführung des Vertrages Dritter (insbesondere Subunternehmer und/oder freier Mitarbeiter) zu bedienen.
3. PREISE, ZAHLUNG, VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG
Sämtliche Preise werden in EUR angegeben und verstehen sich exklusive ggf. anfallender Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet. Gebühren, Steuern und sonstige Nebenkosten sind nicht in den Preisen enthalten. Alle Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten, Versandkosten, Versicherungsprämien und Spesen) werden gesondert entsprechend der vertraglichen Vereinbarung in Rechnung gestellt.
Die Entwicklung gestalterischer, konzeptioneller und/oder zu Präsentation gedachter Vorschläge im Vorfeld eines Vertragsschlusses erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gegen gesonderte Vergütung. Sofern ein Preis hierfür nicht vereinbart worden ist, gelten die ortsüblich angemessenen Preise.
Rechnungsbeträge sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungszugang ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. Sofern der Kunde der Agentur in Zahlungsverzug ist, ist die Agentur berechtigt, dem Kunden das Recht der Nutzung der Leistungen zu untersagen und sein Eigentumsrecht an allen nicht vollständig bezahlten Leistungen abzuerkennen.
Die Agentur schickt ihre Rechnungen digital. Der Kunde ist einverstanden, seine Rechnungen per E-Mail zu erhalten.
Die Verträge mit der Agentur haben – sofern nicht abweichend vereinbart – eine Mindestlaufzeit von einem Monat und verlängern sich hiernach jeweils um einen weiteren Monat, sofern nicht 14 Tage vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung in Textform erfolgt.
4. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Dem Kunden der Agentur steht das Recht zur Aufrechnung und zur Zurückbehaltung nur dann zu, wenn die Gegenansprüche des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis bestehen, rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. § 369 HGB bleibt unberührt.
5. NUTZUNGSRECHTE, URHEBERRECHTE UND SONSTIGE GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE
Der Kunde sichert zu, dass sämtliche Rechte an den der Agentur überlassenen Vorlagen, Texte, Grafiken, Präsentationen usw. beim Kunden liegen. Im Hinblick auf sämtliche diesbezügliche Ansprüche Dritter stellt der Kunde die Agentur im Innenverhältnis frei.
Die Einräumung von Nutzungsrechten, Urheberrechten, Leistungsschutzrechten sowie sonstiger gewerblicher Schutzrechte an den Leistungen der Agentur geht nur in dem im Vertrag mit dem Kunden vereinbarten Umfang über. Jede anderweitige, darüber hinaus gehende und/oder abändernde Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Agentur. In einem solchen Fall ist die Agentur berechtigt, die Gestattung von der Zahlung eines zusätzlichen Nutzungshonorars abhängig zu machen.
Solange und soweit nicht abweichend vereinbart, erwirbt der Kunde mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars im vertraglich vereinbarten Umfang die nicht übertragbaren Nutzungsrechte zur nicht exklusiven, territorial, inhaltlich sowie zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkten Nutzung. Eigentumsrechte an von KanzleiBlogs entwickelten Leistungen sind nicht Bestandteil des Angebotspreises, können allerdings jederzeit auf Wunsch des Kunden gegen ein zusätzliches separat zu vereinbarendes Nutzungshonorar erworben werden (inkl. Übergabe der offenen Arbeitsdaten).
Die Einräumung von Nutzungsrechten bezieht sich nicht auf die Entwürfe, Skizzen und/oder Planung, sondern nur auf die konkret fertig gestellte und bezahlte Leistung.
Solange und soweit durch die Agentur Leistungen Dritter zur Erfüllung des Auftrages des Kunden hinzugekauft werden, so werden die Rechte dieser Drittanbieter nach Möglichkeit und nach Wunsch des Kunden für den gewünschten Nutzungsumfang erworben.
Die Agentur übernimmt hierbei keine Haftung für den Rechtsbestand der erworbenen Rechte und tritt nach Aufforderung durch den Kunden sämtliche gegebenenfalls bestehenden Rechte an den Kunden ab. Für sämtliche Ansprüche dieser Dritten stellt der Kunde die Agentur frei. Diese Freistellung gilt auch für den Fall, dass der Dritte Ansprüche erhebt, da der Kunde die hinzugekauften Leistungen über den mit der Agentur vereinbarten Nutzungsumfang hinaus verwendet.
Nutzungsrechte an Leistungen, welche bei Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich einer anderweitigen vertraglichen Regelung mit dem Kunden bei der Agentur.
6. EIGENWERBUNG / REFERENZ
Die Agentur ist berechtigt, die von ihr erbrachten Leistungen im Wege der Eigenwerbung in branchenüblicher Art angemessen zu verwenden und hierbei den Kunden als Referenzkunden gegenüber potenziellen Neukunden zu verwenden und auf der Internetseite der Agentur mit dessen Logo abzubilden.
7. UMFANG DER LEISTUNGSPFLICHTEN VON KanzleiBlogs
KanzleiBlogs ist lediglich verpflichtet, dem Kunden die erbrachten Leistungen in der vereinbarten Form zur Verfügung zu stellen. Eine Übergabe von offenen Daten (z.B. unkomplizierter Quellcode, Texte) zur Weiterbearbeitung durch den Kunden erfolgt nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist und hierfür eine gesonderte Vergütung vereinbart worden ist (Eigentumsrechte und Administrationsaufwand).
Ist die Übergabe sämtlicher Dateien, Arbeitsergebnisse usw. in digitaler Form vereinbart, so genügt die Agentur ihrer diesbezüglichen Verpflichtung, wenn sie diese Daten per Datentransfer dem Kunden zur Verfügung stellt.
KanzleiBlogs stellt die Blogartikel dem Kunden in einem weiterverarbeitbaren Format (in der Regel in Textform via E-Mail) zur Verwendung auf deren Webseite oder deren Social-Media-Plattformen zur Verfügung. Nicht in der Leistung enthalten ist die Einbindung der Artikel in die Webseite des Kunden oder das Einstellen in die Social-Media-Accounts des Kunden.
8. VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN UND SONSTIGE ABGABEN
Sämtliche gegebenenfalls anfallenden Gebühren von Verwertungsgesellschaften, wie beispielsweise der GEMA oder der Künstlersozialkasse, sind vom Kunden gesondert zu tragen.
9. BESONDERE HINWEISE
Die Agentur konzipiert im Wesentlichen Lösungen für Werbemaßnahmen. Die Agentur weist daher den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Agentur ihre Leistungen zwar nach bestem Wissen und Gewissen erbringen wird, jedoch naturgemäß keine eigene rechtliche Beratung über die Zulässigkeit der jeweiligen Marketingmaßnahme vornimmt und somit keine Gewähr dafür übernehmen kann, dass die von der Agentur erbrachten Leistungen, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht oder aufgrund weiterer Werbebeschränkungen zulässig sind respektive auf Dauer zulässig bleiben.
Der Kunde stellt die Agentur im Hinblick auf solche Ansprüche Dritter voll umfassend im Innenverhältnis frei.
Ansprüche des Kunden diesbezüglich gegenüber der Agentur sind ausgeschlossen.
10. MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN UND FREMDPRODUKTION
Der Kunde ist verpflichtet, zur Erreichung des Vertragszieles mitzuwirken und der Agentur rechtzeitig die zu verwendenden Informationen bereitzustellen, Entwürfe zu prüfen und freizugeben, solange und soweit dies zur Leistungserbringung durch KanzleiBlogs erforderlich ist. Der Kunde ist auch verpflichtet, sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Mediendaten der Agentur in einem digitalen Format in branchenüblicher Art und Weise zu überlassen. Kommt der Kunde der ihm obliegenden Mitwirkungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß, insbesondere nach Aufforderung durch die Agentur, nicht rechtzeitig nach, so ist die Agentur nach angemessener Fristsetzung berechtigt, von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten und den entgangenen Gewinn dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Solange und soweit die Agentur Dritte zur Leistungserbringung, beispielsweise zum Schreiben von Texten einsetzt, ist KanzleiBlogs nicht verpflichtet, eine Produktionsüberwachung durchzuführen, es sei denn, dies ist mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart. KanzleiBlogs schuldet lediglich die ordnungsgemäße Auswahl des Dienstleisters.
Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.
11. TERMINE
Angegebene Leistungsfristen und/oder Termine gelten als ungefähre Terminangaben und sind nicht verbindlich. Ausgenommen hiervon sind schriftlich bestätigte und ausdrücklich als solche bezeichnete Fixtermine. Verzögert sich die Leistung der Agentur aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen, beispielsweise aufgrund von nicht rechtzeitig vom Kunden beizustellender Unterlagen, so sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. In jedem Fall der Nichteinhaltung eines Termins ist der Kunde verpflichtet, der Agentur eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der jeweiligen Leistung zu setzen. Bei Eintritt höherer Gewalt verlängern sich vereinbarte Liefer- /Leistungsfristen entsprechend um die Dauer des Bestehens der höheren Gewalt.
12. ABNAHME
Solange und soweit aufgrund einer speziellen Vereinbarung mit dem Kunden ein konkreter Erfolg durch Zurverfügungstellung eines bestimmten Werkes geschuldet ist, so ist der Kunde verpflichtet, das Werk nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme darf nur verweigert werden, wenn wesentliche Mängel an dem Werk vorliegen, anderenfalls gilt die Abnahme als erteilt.
Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Abnahme nach Aufforderung durch die Agentur binnen 10 Werktagen nicht nach, so gilt die Abnahme ebenfalls als erfolgt, solange und soweit keine wesentlichen Mängel an dem Werk vorhanden sind.
13. RÜCKTRITT DURCH KanzleiBlogs
Die Agentur hat das Recht, die Leistung zu verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Anspruch auf Bezahlung der Leistungen durch eine mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. In diesem Fall hat die Agentur dem Kunden dies mitzuteilen und ihm Gelegenheit zu geben, eine geeignete und taugliche Sicherheit zu stellen. Ein Rücktritt der Agentur ist nicht möglich, soweit und solange die Agentur die gestellte Sicherheit akzeptiert. Ist die Agentur durch höhere Gewalt, oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse an der Erbringung der vereinbarten Leistung dauerhaft (8 Wochen) behindert und hat die Agentur diesen Umstand nicht zu vertreten, ist sie zum Rücktritt berechtigt, ohne dass dem Kunden Schadensersatzansprüche zustehen. Übt die Agentur das ihr nach dieser Vorschrift zustehende Rücktrittsrecht aus, so sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, soweit sie nicht aus vorsätzlichem Verhalten, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz bestehen.
14. GEWÄHRLEISTUNG
Gewährleistungsansprüche für dienstvertragliche Leistungen bestehen im gesetzlich vorgesehenen Umfang.
Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen eines Mangels an einem nach gesonderter Vereinbarung mit dem Kunden erstellten Werk besteht nur, wenn der Kunde gegenüber der Agentur diese Mängel unverzüglich (binnen 10 Werktagen nach Ablieferung der Leistungen) rügt. Anderenfalls gilt das Werk der Agentur als abgenommen. Die Untersuchungspflicht des Kunden erstreckt sich auf die gesamte erhaltene Leistung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rüge ist der Zugang der Mängelrüge in schriftlicher Form bei KanzleiBlogs. Solange und soweit berechtigte Mängel angezeigt werden, ist die Agentur verpflichtet, die Leistungen zu überarbeiten. Die hiermit verbundenen, nachvollziehbaren, angemessenen und nachgewiesenen Aufwendungen trägt im Fall der berechtigten Mangelrüge die Agentur. Schlägt die Nacherfüllung fehl (nach zweimaligem Versuch) ist der Kunde berechtigt, entweder das vereinbarte Honorar zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme des Werkes. Die Gewährleistungsverpflichtung der Agentur besteht nicht, wenn der Kunde ohne Zustimmung der Agentur selbst eine Nachbesserung vornimmt oder durch Dritte nachbessern lässt. Die Haftung der Agentur im Rahmen der Gewährleistung besteht nur für unmittelbare Schäden, nicht jedoch für mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden. Eine Gewährleistung wird von der Agentur nur im Hinblick auf die Mängelfreiheit zum Zeitpunkt der Abnahme gewährleistet. Finden hiernach beispielsweise Änderungen durch den Kunden statt und ist hierdurch das nicht mehr ordnungsgemäße Funktionieren des Werkes bedingt, dann bestehen Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht.
15. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
KanzleiBlogs haftet entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet KanzleiBlogs und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden und maximal bis zu einer Höhe, die das Zweifache des Jahres-Auftragswertes von KanzleiBlogs mit dem Kunden entspricht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde von KanzleiBlogs vertrauen darf.
16. DATENSCHUTZ
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten sowie die Daten seiner Mitarbeiter, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden. Der Kunde wird seine Mitarbeiter über die zu erfolgende Datenverarbeitung entsprechend informieren.
Das Nähere bestimmt die Datenschutzerklärung von KanzleiBlogs, die auf der Webseite der Gesellschaft abgerufen werden kann.
17. HÖHERE GEWALT
„Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, welches/welcher KanzleiBlogs oder unseren Kunden daran hindert, eine oder mehrere der vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass: (a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.
Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen vermutet, die eine Partei betreffen, sie würden die Voraussetzungen unter Absatz 1 lit. (a) und lit. (b) dieser Klausel erfüllen: (i) Krieg, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung; (ii) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; (iii) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; (iv) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; (v) Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis; trotz Erklärung von Covid-19 als weltweite Pandemie durch die WHO im Jahre 2020 sind die gegenwärtigen und zukünftigen Auswirkungen und Einschränkungen nicht absehbar, sodass Covid-19 als auch weitere Krankheiten, welche zu einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite führen als „Höhere Gewalt“ gilt; (vi) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; (vii) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.
Eine Partei, die sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihr die Leistungserbringung unmöglich macht, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit; sofern dies unverzüglich mitgeteilt wird. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung die andere Partei erreicht. Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die eben dargelegten Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Vertragserfüllung durch die betroffene Partei verhindert. Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass den Vertragsparteien dasjenige, was sie kraft des Vertrages berechtigterweise erwarten durften, in erheblichem Maße entzogen wird, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch Benachrichtigung der anderen Partei innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu kündigen. Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 120 Tage überschreitet. Sofern ebenfalls nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass die bis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits von KanzleiBlogs erbrachten Leistungen und angefallene Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen.
18. GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Auf sämtliche Verträge mit der Agentur ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist – soweit zulässigerweise vereinbar – der Sitz der Agentur, wobei die Agentur berechtigt, jedoch nicht verpflichtet ist, den Kunden auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden einvernehmlich durch eine wirksame oder durchführbare Regelung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
Sämtliche Änderungen eines mit der Agentur geschlossenen Vertrages – wie auch die Eingehung des Vertrages – bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.